Prävention

Prävention

Als Prävention bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, die geeignet sind, den Eintritt einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern oder die Krankheitsfolgen abzuschwächen.

In unserer Praxis bieten wir Ihnen mit unserem Team verschiedene unterschiedliche Maßnahmen der orthopädischen und chirurgischen Primär- und Sekundärprävention an.

Knorpelprotektive Therapie

Unter Knorpelprothektiver Therapie verstehen wir mehr als nur die Injektion mit sogenannter Gelenkschmiere (Hyaluronsäure) in die betroffenen Gelenke. Es geht um die Betrachtung des gesamten Stütz- und Bewegungsapparates, Beurteilung von Fehlstellungen, Erfassen einen persönlichen Risikoprofils, Labor- und Entzündungsdiagnostik und die Beratung bei Sport und Lebensführung.

Zuständige Ärzte

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Dr. med. Stefan Riemenschneider

Akupunktur - Arthrosebehandlung - Osteopathie - Sportmedizin

    Einleitung und Begleitung von medizinischer Rehabilitation

    Wir sind zugelassen für die Beantragung und Begleitung von medizinischer Rehabilitation und Ansprechpartner für Ihre Fragen.

    Allgemeine Regelungen für das Recht der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen sind im Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.

    Reha-Träger können gem. § 6 SGB IX die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung , die gesetzliche Rentenversicherung, die Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Sozialhilfeträger sein.

    Mögliche Leistungen sind gem. § 5 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

    Welcher Träger für welche Leistung im Einzelfall zuständig ist, hängt von dem Grund und dem Ziel der jeweiligen Reha-Maßnahme ab. Reicht beispielsweise eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, erbringt die Krankenkasse nach § 40 SGB V Leistungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation.

    Nach einem Arbeitsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zuständig (§ 35, § 39 SGB VII).

    Um den Auswirkungen einer Krankheit auf die Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken, erbringt die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 9, § 10 SGB VI).

    Die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung wird im Hausgebrauch auch oft „Hamburger Modell“ genannt (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX). Oft wird diese Maßnahme  nach einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit für die Zeit danach empfohlen. So wird eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ermöglicht. Es kann sowohl von Arbeitern und Angestellten als auch von Beamten in Anspruch genommen werden.

    Zuständige Ärzte

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    Dr. med. Stefan Riemenschneider

    Akupunktur - Arthrosebehandlung - Osteopathie - Sportmedizin

      Sportmedizin

      Die Sportmedizin befasst sich mit den medizinischen Fragen von Bewegung, Training und Sport.

      Sport und sportliches Training führen, richtig angewandt, zu einer verbesserten Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit des menschlichen Organismus und stellt damit einen wesentlichen Baustein zur Prävention von Erkrankungen dar.

      Sportverletzungen und deren Behandlung stellen einen wichtigen Schwerpunkt der Sportmedizin dar. Die Prävention möglicher Schäden mittels Untersuchung und Beratung von Freizeit und Leistungssportlern ist die wesentliche Grundlage der Arbeit des Sportmediziners.

      Typische Sportlererkrankungen  sind  zum Beispiel die Achillodynie (Achillessehnenentzündung), der Tennisellenbogen, das Läufer-, Jumper- bzw. Fußballerknie, sowie Ermüdungsfrakturen und alle Formen der Sportverletzungen.

      In unserer Orthopädisch Chirurgischen  Praxis werden zur Vorsorge (Prävention)  verschiedene Untersuchungsverfahren bei den oben genannten Erkrankungen durchgeführt.

      Zusätzlich werden trainingswissenschaftliche Beratungen für Freizeit (auch Neueinsteiger, Wiedereinsteiger und Patienten) bis Leistungssportler angeboten.

      Unterstützt werden wir hierbei von einem erfahrenen Sportwissenschaftler.

      Konservative und operative Therapieverfahren bei chronischen Überlastungsschäden, sowie bei akuten Verletzungen runden das Spektrum  der Sportmedizin ab.

      Zuständige Ärzte

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      Dr. med. Stefan Riemenschneider

      Akupunktur - Arthrosebehandlung - Osteopathie - Sportmedizin

        Arbeitsunfälle

        Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.

        Eine der wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Unfälle zu verhüten. Leider gelingt das nicht immer. Kommt es doch zu einem Arbeitsunfall, sind die Betroffenen durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger abgesichert.

        Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Er ist weiter gefasst. Das liegt daran, dass sich der Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe ihres Bestehens erweitert hat.

        Heute sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch viele andere Personengruppen. Zum Beispiel Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die erste Hilfe geleistet haben nach einem Verkehrsunfall.

        Ob ein Koch sich in der Küche die Hand verbrennt oder eine Schülerin sich beim Fußballspiel im Sportunterricht ein Bein bricht – beides ist versicherungsrechtlich ein Arbeitsunfall. Das gilt im übrigen auch für Unfälle bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten.

        Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten. Wir als Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie müssen neben der erforderlichen personellen, räumlichen und medizinisch-technischen Praxisausstattung eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten.

        Wir führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine Weiterbehandlung durch den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Behandlung notwendig ist oder ob wir eine in eine entsprechend ausgestattete Klinik veranlassen.

        Wer nach einem Arbeitsunfall jedoch länger als eine Woche behandelt wird oder auch am Tag nach dem Unfall noch arbeitsunfähig ist, muss zum Durchgangsarzt überwiesen werden. Auch wenn Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt, muss der Verletzte einen D-Arzt aufsuchen.

        Zuständige Ärzte

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        Dr. med. Stefan Riemenschneider

        Akupunktur - Arthrosebehandlung - Osteopathie - Sportmedizin

          Vorbeugen ist besser als Leiden ?

          Die nachfolgende Info beinhaltet allgemeine Empfehlungen und Tipps und ersetzt natürlich nicht die  ärztliche Untersuchung und Beratung beim Facharzt.

           

          Gut für den Rücken:

          Bewegung:
          Soweit möglich: viel gehen. So flott und gleichmäßig gehen, wie die Schmerzen es erlauben. Evtl. auch leichte Gymnastikübungen (siehe unser Übungsblatt) und Schwimmen. Keine Bewegungen durchführen, die Schmerzen, Kribbeln oder Unbehagen auslösen.

          Wärme:
          Keine Hitze, sondern angenehme wohlige Wärme. Z.B. mittels aufgewärmtem Körnerkissen, elektrischer Heizdecke auf niedriger Stufe, Rotlichtlampe in genügendem Abstand zur Haut von ca. 50 cm, warm duschen oder warm baden, Sauna und natürlich warm anziehen, d.h. die Schulter- Nackenregion und/oder den Lendenwirbelbereich bis zum Gesäß warm und geschützt halten.

          Wärmende Salben und wärmende Pflaster, Heilwärmer u.Ä. können auch helfen, haben den Vorteil, dass man sich mit ihnen bewegen kann, den Nachteil der Kosten und selten auftretender Hautunverträglichkeiten. Keine Wärme anwenden bei Hautverletzungen, Verbrennungen oder Hautausschlägen!


          Schlecht für den Rücken:

          Bücken, Heben, Tragen, vor allem, wenn mit gestreckten Beinen und krummen Rücken getragen wird.

          Sitzen, vor allem langes Sitzen. Beim Sitzen wird der untere Teil der Wirbelsäule ungünstig belastet, im oberen Bereich der Wirbelsäule neigen wir dazu „einzusacken”.

          Kälte, Durchzug, Wind. Also mit den oben genannten Maßnahmen schützen!

          Einseitige Körperhaltung, sich wiederholende Bewegungsabläufe ohne Ausgleichs-bewegungen.

           

          Vorsorge / Prophylaxe:

          Stärkung der Bauch- und Rückenmuskulatur durch gezielte Übungen, Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Schwimmen, Fitnesstraining, Walken/Joggen, rückengerechtes Arbeiten und Berücksichtigung der o.g. günstigen Maßnahmen.

          Normgewicht halten / erreichen

          Ausgewogene Ernährung

           

          Alarmzeichen:

          Lähmungen: Kraftverlust oder Verlust der Kontrolle, z.B. im Bereich eines Fußes, des Oberschenkels oder der Hand.

          Kein Empfinden in einer Region der Haut: d.h. Berührungen oder Temperatur werden auf der Haut nicht erkannt.

          Unkontrollierter Stuhlabgang oder Wasserlassen

           

          In diesen Fällen sollte sofort ein orthopädischer Facharzt oder eine orthopädische Klinik aufgesucht werden.

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          Dr. med. Stefan Riemenschneider

          Akupunktur - Arthrosebehandlung - Osteopathie - Sportmedizin

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